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die Baubeschreibung sollte immer Bestandteil des Kaufvertrages sein |
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notwendige Mehrarbeiten (z.B. Verlegung einer Drainage oder Wandisolierungen im Erdbereich) sollten im Vertrag festgehalten sein |
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achten Sie auf evtl. Zusatzkosten (erforderliche Gehwege, Stichstraßen, Verlegung von Anschlussleitungen) die in der Baubeschreibung enthalten sind |
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jede Zusatzvereinbarung unbedingt schriftlich festhalten |
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spätere Erklärungen sollten schriftlich festgehalten werden – bei entscheidenden Vertragsangelegenheiten auch gegengezeichnet werden. |
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der Fertigstellugstermin ist im Vertrag schriftlich fixiert. Für jeden Tag/Woche/Monat sollte eine Konventionalstrafe vereinbart werden. |
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Schließlich müssen auch Sie weiterhin Miete zahlen, sollte das Haus nicht rechtzeitig fertig gestellt sein. |
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die Zahlungsweise muss auch im Vertrag festgelegt werden. Normalerweise werden nur erbrachte und abgenommene Leistungen bezahlt. (z.B. ein Drittel der Summe ist bei Vertragsabschluss fällig – dies ist rechtlich nicht zulässig!). |
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