StartseiteHausbau von A-ZBauweiseBauträger

Wenn Sie das zu erstellende Haus mit Grundstück kaufen, schliessen Sie mit dem Bauträger einen Bauträgerkaufvertrag ab. Damit ist der Bauträger ihr einziger Vertragspartner!

Folgende Punkte sollten im Bauträgerkaufvertrag berücksichtigt sein:

die Baubeschreibung sollte immer Bestandteil des Kaufvertrages sein

notwendige Mehrarbeiten (z.B. Verlegung einer Drainage oder Wandisolierungen im Erdbereich) sollten im Vertrag festgehalten sein

achten Sie auf evtl. Zusatzkosten (erforderliche Gehwege, Stichstraßen, Verlegung von Anschlussleitungen) die in der Baubeschreibung enthalten sind

jede Zusatzvereinbarung unbedingt schriftlich festhalten

spätere Erklärungen sollten schriftlich festgehalten werden – bei entscheidenden Vertragsangelegenheiten auch gegengezeichnet werden.

der Fertigstellugstermin ist im Vertrag schriftlich fixiert. Für jeden Tag/Woche/Monat sollte eine Konventionalstrafe vereinbart werden.

Schließlich müssen auch Sie weiterhin Miete zahlen, sollte das Haus nicht rechtzeitig fertig gestellt sein.

die Zahlungsweise muss auch im Vertrag festgelegt werden. Normalerweise werden nur erbrachte und abgenommene Leistungen bezahlt. (z.B. ein Drittel der Summe ist bei Vertragsabschluss fällig – dies ist rechtlich nicht zulässig!).




Für den Bauträgervertrag gilt was für alle wichtigen Verträge gilt: Grundsätzlich sollte man alle Verträge von einem erfahrenen Juristen prüfen lassen.

Bauträger
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen übernimmt dieser für Sie praktisch alle anfallenden Arbeiten rund um das Bauen. Wie beispielsweise Grundstücks- und Finanzierungsservice sowie Erledigung von lästigen Behördengängen.

Die Baubeschreibung
Die Baubeschreibung ist gleichzeitig die Leistungsbeschreibung Ihres Bauträgers. Sie ist das Dokument, dass konkret über ihren Hausbau Auskunft gibt und somit ein entscheidender Bestandteil des Vertrags mit dem Bauträger.

 

Das sollte im Bauträgerkaufvertrag stehen
Um Missverständnisse zu vermeiden und von Anfang an Klarheit über Preis und Leistung zu schaffen sollte der Bauträgerkaufvertrag detailliert die Leistungen auflisten.


Die Baubeschreibung
Über Bauen-in-CoburgImpressum