StartseiteRecht & Versicherung

Beim Verkauf eines Altbaus schließen die Vertragsparteien in der Regel die Gewährleistung des Verkäufers für etwaige Mängel aus. Wie Wüstenrot mitteilt, haftet der Verkäufer trotz dieser Klausel für Mängel, die nach Abschluss des Kaufvertrages und vor Übergabe der Immobilie an den Käufer entstehen.

Falls die Haftung auch für solche Mängel ausgeschlossen sein soll, müsste sich dies nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 248/02) deutlich aus dem Kaufvertrag ergeben. Außerdem hafte der Verkäufer für versteckte Mängel, die ihm bekannt sind und die er arglistig verschweigt.

Im oben genannten Fall war die Übergabe des Hauses und der damit verbundene Übergang der "Gefahr" etwa ein halbes Jahr nach Vertragsschluss vereinbart. In der Zwischenzeit kam es unter anderem zu einem Wassereinbruch. Laut Gericht durfte der Käufer den Kaufpreis um den eingetretenen Schaden mindern. Bis zur Übergabe trage nämlich der Verkäufer das Risiko auch für unverschuldete Beschädigungen des verkauften Hauses.

Umfrage: Freundschaftsdienst oder Schwarzarbeit
Wohnfläche: Jeder Quadratmeter zählt
Über Bauen-in-CoburgImpressum