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Wer sich beim Bauen und Renovieren von Freunden oder Nachbarn unterstützen lässt, geht auf einem schmalen Grat. Das Risiko: Verdacht auf Schwarzarbeit! Laut einer Emnid-Umfrage im Auftrag des Baufinanzierers BHW sind sich viele Bundesbürger dessen jedoch nicht bewusst. Jeder Zweite würde sich über die rechtlichen Vorgaben nur dann informieren, wenn eine größere Baumaßnahme ansteht.

Gemeinsam tapezieren, das Badezimmer modernisieren oder zusammen gleich ein ganzes Haus errichten – die Deutschen helfen einander viel und gerne. Ob sie dabei auch die Grenze zur Schwarzarbeit überschreiten, kümmert laut einer aktuellen BHW-Erhebung unter 1.000 Bundesbürgern nur eine Minderheit: 27 Prozent würden sich genau informieren, bevor sie die Dienste von befreundeten Helfern in Anspruch nehmen. 52 Prozent würden sich nur bei größeren Baumaßnahmen Klarheit über die Rechtslage verschaffen, 13 Prozent ließen es einfach darauf ankommen. Die Bereitschaft, auch einmal ein Auge zuzudrücken, ist hingegen groß: 55 Prozent der Deutschen stufen Schwarzarbeit in „kleinerem Umfang“ noch als Kavaliersdelikt ein, sechs Prozent sogar generell. 36 Prozent bewerten sie dagegen als Straftat.

- Die Deutschen helfen einander viel und gerne. Ob sie dabei auch die Grenze zur Schwarzarbeit überschreiten, kümmert laut einer aktuellen BHW-Erhebung unter 1.000 Bundesbürgern nur eine Minderheit



Keine Gewinnabsicht – keine Schwarzarbeit

Wo verläuft die Grenze zwischen Freundschaftsdienst und Schwarzarbeit? Bei ihren unerwarteten Besuchen auf Baustellen prüfen die Fahnder der regional zuständigen Hauptzollämter zunächst, ob eine persönliche Beziehung zwischen dem Bauherrn und seinen fleißigen Helfern besteht. „Entscheidend ist, dass die Hilfsleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern aufgrund Freundschaft, Verwandtschaft oder aus Gefälligkeit erbracht werden“, erklärt Ines Graf von der Zollabteilung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ in Köln. Nach Angaben der Expertin ist es Bauherren erlaubt, Aufwendungen der Helfer für Fahrtkosten, Material und Arbeitskleidung zu begleichen sowie ein kleines Entgelt als „Dankeschön“ zu zahlen. „Ob ein Geldbetrag angemessen ist, liegt letztlich im Ermessen der Gerichte. Pauschalen gibt es hier nicht.“

Wird einem Bauherren nachgewiesen, dass er Schwarzarbeiter beauftragt hat, fordern die Finanzbehörden die entgangenen Sozialversicherungsbeiträge ein und verhängen empfindliche Geldstrafen. Ines Graf weist auf eine legale Alternative für Bauherren hin, die Bedarf an helfenden Händen, aber keine bauerfahrenen Nachbarn und Freunde haben: Minijobber können auf 400-Euro-Basis oder für bis zu 50 Arbeitstage steuervergünstigt beschäftigt werden (mehr Infos unter www.minijobzentrale.de).

Wichtig: Gut versichert
Ein Indiz dafür, dass Helfer legal tätig sind, ist die Anmeldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft. Matthias Schnabel vom Baufinanzierer BHW: „Dadurch sind alle bei Bau- und Renovierungsarbeiten Mitwirkenden gegen Personenschäden durch Arbeitsunfälle versichert. Diese Regelung gilt auch für Freunde und Nachbarn.“ Für diese Absicherung zahlt der Bauherr Versicherungsbeiträge, die je nach Region etwa zwei Euro pro Einsatzstunde und Helfer betragen. Wenn der Bauherr seiner Meldepflicht nicht nachkommt, muss er mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Was allerdings im Falle von Schwarzarbeit ungleich schwerer wiegen kann: Stürzt ein illegaler Bauhelfer von der Leiter und wird berufsunfähig, kann sein Auftraggeber zu lebenslangen Rentenzahlungen verpflichtet werden. Ein hohes Risiko der vermeintlich billigen Arbeitskräfte, die dem Bauherrn nicht einmal eine Qualitätsgarantie für ihre Leistungen geben!

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